Penisvergroting / Penisverlenging

Algemene voorwarden.

Algemene voorwaarden van Swiss Sana AG

§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die Swiss Sana AG hätte ausdrücklich anderslautenden Geschäftsbedingungen schriftlich ausgedrückt zugestimmt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von der Swiss Sana AG ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Sana AG gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner.

§ 2 Kaufpreis

Der Kaufpreis wird gemäß der in der Anlage aufgeführten Preisliste (inklusive Versand) berechnet. Auch die Fälligkeit des Kaufpreises ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Soweit von der Preisliste abweichende Zahlungsziele abgesprochen werden, müssen diese schriftlich von der Swiss Sana AG bestätigt werden.

§ 3 Lieferung

Die Lieferung erfolgt zum Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden nach dessen Angaben. Die Preisgefahr geht von der Swiss Sana AG auf den Kunden mit Übergabe der Ware an die Transportperson über.

§ 4 Gewährleistung

Die Annahme der gelieferten Ware erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren innerhalb angemessener Frist auf offenkundige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu überprüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie der Swiss Sana AG innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden zugeht.

Die Swiss Sana AG ist im Gewährleistungsfalle berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern, oder Ersatzlieferungen zu leisten. Die Swiss Sana AG ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung, oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Im Falle der Ersatzlieferung ist das, oder sind die Teile, für die Ersatz geliefert wurde, an die  Swiss Sana AG zurückzugeben. Wird das Teil, für welches Ersatz geliefert wurde  nicht innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft der Ersatzlieferung an Swiss Sana AG zurückgeliefert, so entfällt rückwirkend der Gewährleistungsanspruch des Kunden für das beanstandete Teil und die Swiss Sana AG ist berechtigt, auch die Ersatzlieferung wie eine normale Lieferung zu behandeln.

Die Swiss Sana AG leistet keine Gewähr für Mängel und Mangelfolgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anwendung entstehen, insbesondere wenn die Anwendung entgegen den Vorgaben des Herstellers oder nicht fachgerecht erfolgt.

Eine etwaige Produkthaftung der Swiss Sana AG, insbesondere sich hieraus ergebende Schadenersatzansprüche des Kunden, bestehen nicht, soweit der Fehler des Produktes aus fehlerhafter Anwendung entsteht, bzw. die Verwendung des Produktes entgegen den Vorgaben des Herstellers erfolgt, oder nicht fachgerecht erfolgt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Swiss Sana AG ist verpflichtet, einem Geschädigten innerhalb eines Monats nach Zugang dessen diesbezüglicher Aufforderung den Hersteller, oder diejenige Person zu benennen, der/die der Swiss Sana AG das Produkt geliefert hat. Die Swiss Sana AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 5 Sonstiges

Der Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages ist bei Vollkaufleuten der Firmensitz der Swiss Sana AG. Beide Parteien behalten sich jedoch das Recht vor, den anderen an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften des Staates Liechtenstein.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Rest des Vertrages und der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die Parteien werden dann eine der unwirksamen, oder ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.